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Bundesgesetz über die Landessprachen


Der Bundesrat hat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) verabschiedet, womit die Umsetzung des Sprachengesetzes erfolgen kann. Die Verordnung führt Massnahmen ein zur Förderung des Austauschs und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, zur Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur. Sie regelt den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst.  Die Verordnung trat am 1. Juli 2010 in Kraft und wurde im September 2022 revidiert.

Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Sprachengesetz den Auftrag des Bundes zur Sprachförderung in den Kantonen und Institutionen erweitert. Zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen in den Kantonen Graubünden und Tessin kommen neu Massnahmen wie die Förderung des schulischen Austauschs und die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone. Weiter werden die Universität und die Pädagogische Hochschule Freiburg i.Ü. bei der Entwicklung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit unterstützt. 

Das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften reglementiert die im Artikel 70 der Bundesverfassung aufgeführten Punkte.

Das Ziel besteht in der Stärkung der Schweizer Viersprachigkeit und der Festigung des internen Zusammenhalts des Landes.

Die Gesetzesvorlage sieht unter anderem den schulischen Unterricht einer Landessprache als erste Fremdsprache vor sowie die finanzielle Unterstützung der Kantone bei der Schaffung eines wissenschaftlichen Instituts, das die Mehrsprachigkeit fördert.

Zudem soll der Bund zur Finanzierung jener Institutionen beitragen, die den Jugendaustausch und den Austausch von Lehrkräften auf allen Schulstufen zwischen den Sprachregionen organisieren.